Parcoursregeln und Haftungsverzicht für 3D/Feld Parcours
und alle Events und Kurse

Mit Begehen des 3D/Feld Parcours am Archeryhotel/Wolffhotel stimmen Sie diesen Regeln und dem Haftungsverzicht ausdrücklich zu. Der Parcoursbetreiber ist berechtigt zuwider handelnde Personen von Parcours, Events und Veranstaltungen auszuschließen, auch wenn diese schon im voraus bezahlt wurden.



  1. Der Schütze handelt auf eigene Verantwortung und begibt sich auf eigene Gefahr in das Gelände. Er haftet selbst für verursachte Schäden oder Unfälle gleich welcher Art.

  2. Das Schießen auf der Übungsanlage sowie das Begehen des Waldparcours und dessen unbefestigte Wege erfolgt auf sein eigenes Risiko.

  3. Der Schütze bestätigt mit begehen des Parcours eine gültige Haftpflichtversicherung zu besitzen.

  4. Es ist strengstens verboten die Pfeilspitze, im gespannten Zustand des Bogens, höher als das Ziel zu halten.

  5. Der Schütze bewegt sich grundsätzlich in der aufsteigenden Zielscheibenreihenfolge (1,2,3 usw.) wie in der Parcourskarte beschrieben. Der Schütze darf niemals auf dem Schießpfad zurückgehen, damit begibt er sich in unmittelbare Lebensgefahr. (Er läuft evtl. nachfolgenden Schützen in die Schussbahn.)

  6. Der Schütze hat sich vor jedem Schießbeginn an jeder einzelnen Scheibe (3D/Feld) gewissenhaft zu informieren, dass die Schießbahn, die Scheibe (3D/Feld) und das Umfeld frei von Personen und Tieren sind.

  7. Bestehen bei Punkt 5. Zweifel, darf unter keinen Umständen mit dem Schießen begonnen werden. Der Schütze hat sich laut bemerkbar zu machen, um sich somit eventuell Pfeil suchenden Schützen oder sonstigen Personen mitzuteilen.

  8. Unter keinen Umständen ist es erlaubt auf Lebewesen gleich welcher Art zu zielen, geschweige denn zu schießen. Zuwiderhandlungen werden laut BJG (Bundesjagdgesetz) wie Wilderei betrachtet und zur Anzeige gebracht.

  9. Es darf nur mit einer Ausrüstung im Parcours geschossen werden, die auch dem allgemeinen WA/FITA oder DFBV/IFAA Reglement entspricht. Andere Ausrüstung oder Bogenarten sind strengstens untersagt. (Keine Armbrust oder jagdliche Pfeile).

  10. Betreten des Geländes und des Parcours ist nur ab 2 Stunden nach Sonnenaufgang und bis 2 Stunden vor Sonnenuntergang gestattet. (In der Regel 9.00 Uhr – 18.00 Uhr) Wir bitten Sie sich grundsätzlich leise zu verhalten um die Wildtiere nicht zu stören.

  11. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen Bogen schießen und den Parcours begehen.

  12. Es ist untersagt unter Einfluss von Alkohol oder Drogen mit dem Bogen zu schießen. Der Parcoursbetreiber ist berechtigt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehende Personen von Parcours, Events und Veranstaltungen auszuschließen, auch wenn diese schon im voraus bezahlt wurden.

  13. Rauchen,  Feuer und offenes Licht sind im Wald polizeilich verboten.

  14. Hunde sind an der Leine zu führen.


Haftungsverzichtserklärung 

(dieser stimmen Sie bei Begehung des Parcours ausdrücklich zu)


Über die Gefahren mit dem Pfeil und Bogen bin ich mir voll bewusst. Ich habe die beschriebenen Sicherheitshinweise gelesen und verstanden. Das Schießen auf der Übungsanlage sowie das Begehen der Waldparcours und deren unbefestigte Wege erfolgt auf mein eigenes Risiko. 

Ich hafte für Schäden, die ich Dritten, Gegenständen oder der Natur zufüge. Ich bin für die Auswahl des Zieles selbst verantwortlich. Dies gilt auch dann wenn ich den Vorschlägen des Parcoursbetreibers bzw. Veranstalters folge. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass weder der Parcoursbetreiber  bzw. Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art haftbar gemacht werden können. Es ist mir bekannt, dass der Parcoursbetreiber bzw. Veranstalter auch nicht für das Fehlverhalten anderer Parcoursbesucher haftet. Die Haftung durch vorsätzliche Schädigung und grobe Fahrlässigkeit bleibt davon unberührt.


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